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Dashcams im Straßenverkehr

Was ist erlaubt und wann können Aufnahmen vor Gericht helfen?

Dashcams im Straßenverkehr

Dashcams erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Die kleinen Kameras zeichnen das Verkehrsgeschehen während der Fahrt auf und sollen im Ernstfall helfen, einen Unfallhergang nachzuweisen. Doch viele Autofahrer fragen sich: Darf ich überhaupt eine Dashcam benutzen? Und können die Aufnahmen vor Gericht verwertet werden?

Dashcams sind grundsätzlich erlaubt – aber nicht grenzenlos

Die Nutzung einer Dashcam ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Allerdings müssen beim Einsatz die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet werden.

Problematisch ist insbesondere eine dauerhafte und anlasslose Aufzeichnung des gesamten Verkehrsgeschehens. Dadurch würden andere Verkehrsteilnehmer ohne deren Einwilligung gefilmt, was gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen kann.

Empfehlenswert sind daher Dashcams mit einer sogenannten Loop-Funktion. Dabei werden die Aufnahmen fortlaufend überschrieben und nur dann dauerhaft gespeichert, wenn beispielsweise ein Unfall oder eine starke Erschütterung erkannt wird.

Können Dashcam-Aufnahmen vor Gericht verwendet werden?

Ja. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen trotz möglicher datenschutzrechtlicher Bedenken als Beweismittel in einem Zivilprozess verwertbar sein können.

Ob die Aufnahmen tatsächlich berücksichtigt werden, hängt jedoch immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Das Gericht nimmt eine Interessenabwägung vor und prüft insbesondere, ob die Aufnahmen zur Aufklärung des Unfallhergangs erforderlich sind.

Eine datenschutzrechtlich unzulässige Aufnahme führt daher nicht automatisch dazu, dass sie vor Gericht unverwertbar ist.

Vorsicht bei Veröffentlichung der Aufnahmen

Wer Dashcam-Videos im Internet oder in sozialen Netzwerken veröffentlicht, sollte besonders vorsichtig sein.

Kennzeichen, Gesichter oder andere personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nicht ohne Weiteres veröffentlicht werden. Andernfalls können Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen oder datenschutzrechtliche Konsequenzen drohen.

Besondere Regeln im Ausland

Wer mit dem Auto ins Ausland reist, sollte sich vorab über die dort geltenden Vorschriften informieren. Während Dashcams in einigen Ländern unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sind, gelten in anderen Staaten deutlich strengere Regelungen oder sogar Verbote. Verstöße können dort mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Unser Fazit

Eine Dashcam kann im Ernstfall wertvolle Beweise liefern und bei der Klärung eines Verkehrsunfalls helfen. Entscheidend ist jedoch, dass sie datenschutzkonform eingesetzt wird. Wer eine Dashcam verwendet, sollte auf eine anlassbezogene Speicherung achten und Aufnahmen keinesfalls unüberlegt veröffentlichen.

Sollten Sie nach einem Verkehrsunfall Fragen zur Beweissicherung oder zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche haben, beraten wir Sie gerne und prüfen, ob vorhandene Dashcam-Aufnahmen in Ihrem Fall als Beweismittel genutzt werden können.

Anwaltliche Beauftragung sinnvoll

Generell ist zu empfehlen, nach einem Verkehrsunfall unverzüglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, damit Sie Ihren vollen Schadenersatz erhalten. Die Kosten der anwaltlichen Beauftragung werden nach dem Erledigungswert von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen; bei streitiger Auseinandersetzung sind etwaige Kosten durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt.

Bußgeld- und Strafverfahren

Daneben vertreten wir Sie auch gerne in einem parallel wegen des Unfalles laufenden Bußgeld- oder Strafverfahrens, z. B. wegen einer Vorfahrtsverletzung oder des Vorwurfes der fahrlässigen Körperverletzung. Ziel ist immer die Einstellung des Verfahrens, um Geldbußen bzw. Geldstrafen, Punkte im Fahreignungsregister, Fahrverbote oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden. Die Kosten sind ebenfalls über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt.

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