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E-Scooter auf dem Vormarsch

Mehr Fahrzeuge, mehr Unfälle, neue Haftungsregeln und Gefahr für den Führerschein

E-Scooter auf dem Vormarsch

E-Scooter gehören mittlerweile ganz selbstverständlich zum Straßenbild. Ob für den kurzen Weg zur Arbeit, zum Bahnhof oder durch die Innenstadt – die kleinen Elektrofahrzeuge erfreuen sich weiterhin wachsender Beliebtheit.

Mit der steigenden Zahl der E-Scooter nimmt jedoch auch die Zahl der Unfälle und Haftpflichtschäden zu. Aktuelle Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen dabei insbesondere einen deutlichen Unterschied zwischen privat genutzten und gemieteten E-Scootern.

1,66 Millionen versicherte E-Scooter

Nach Angaben des GDV waren Ende des Jahres 2025 rund 1,66 Millionen E-Scooter in Deutschland versichert. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 waren es noch knapp 764.000. Besonders stark ist die Zahl der privat genutzten Fahrzeuge gestiegen. Rund 1,36 Millionen E-Scooter und damit etwa vier von fünf Fahrzeugen befinden sich inzwischen in Privatbesitz. E-Scooter haben sich damit längst von einem vorübergehenden Trend zu einem festen Bestandteil der individuellen Mobilität entwickelt.

Welche Regeln gelten beim E-Scooter?

Rechtlich werden E-Scooter nicht wie Fahrräder behandelt. Sie zählen zu den Kraftfahrzeugen und unterliegen besonderen Vorschriften. Insbesondere das Fahren auf Gehwegen, die Mitnahme einer zweiten Person oder das Fahren unter Alkoholeinfluss können erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.

Gerade beim Thema Alkohol besteht häufig Unsicherheit. Für Fahrerinnen und Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in der Führerschein-Probezeit befinden, gilt auch auf dem E-Scooter grundsätzlich das Alkohol- und Cannabisverbot des § 24c StVG. Ein Verstoß kann daher nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen. Je nach Fall können außerdem Auswirkungen auf eine bestehende oder später zu erteilende Fahrerlaubnis drohen.

Allen anderen Fahrerinnen und Fahrern drohen gemäß § 24a StVG ab 0,5 Promille oder 3,5 ng/ml THC 500€ Geldbuße, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot.

Haftung bei E-Scooter-Unfällen soll verschärft werden

Besonders interessant ist derzeit die Entwicklung im Haftungsrecht. Bislang bestehen bei E-Scootern Besonderheiten gegenüber anderen Kraftfahrzeugen. Geschädigte müssen grundsätzlich nachweisen, dass die Fahrerin oder der Fahrer des E-Scooters den Schaden schuldhaft verursacht hat.

Gerade bei LeihScootern kann dies problematisch sein. Ist beispielsweise nach einem Unfall nicht mehr feststellbar, wer das Fahrzeug geführt hat, können Geschädigte Schwierigkeiten haben, ihre Ansprüche durchzusetzen. Der Gesetzgeber möchte diese Haftungslücke schließen. Der Bundestag hat im Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen angenommen. Danach sollen künftig grundsätzlich strengere Haftungsregeln gelten.

Vorgesehen ist insbesondere eine Gefährdungshaftung des Halters. Das bedeutet vereinfacht gesagt: Für einen Schadensersatzanspruch soll künftig grundsätzlich nicht mehr entscheidend sein, ob dem Halter selbst ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Entscheidend soll vielmehr sein, dass sich die mit dem Betrieb des E-Scooters verbundene Gefahr verwirklicht hat. Auch für die Fahrerinnen und Fahrer sind verschärfte Haftungsregelungen vorgesehen.

Stand August 2026 ist das Gesetzgebungsverfahren allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen. Was bedeutet das für Unfallgeschädigte?

E-Scooter-Unfälle können rechtlich komplizierter sein, als sie zunächst erscheinen. Neben der Frage, wer den Unfall verursacht hat, können unter anderem die Identität des Fahrers, die Eigentums- beziehungsweise Halterverhältnisse, die beteiligte Haftpflichtversicherung und die konkrete Unfallsituation entscheidend sein.

Nach einem Unfall sollten deshalb möglichst frühzeitig Beweise gesichert werden. Dazu können insbesondere Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen sowie die Personalien möglicher Zeugen gehören. Bei einem Leih-Scooter kann außerdem die genaue Identifizierung des Fahrzeugs beziehungsweise des Anbieters von Bedeutung sein. Wer bei einem E-Scooter-Unfall verletzt wurde oder einen Sachschaden erlitten hat, sollte seine möglichen Ansprüche sorgfältig prüfen lassen.

Fazit

Die aktuellen Zahlen zeigen deutlich: E-Scooter sind aus dem Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken – gleichzeitig steigt ihre Bedeutung im Unfall-, Haftungs- und Bußgeldrecht.

Mit den geplanten Änderungen im Haftungsrecht soll künftig insbesondere der Schutz von Unfallgeschädigten verbessert werden. Für E-Scooter-Fahrer bleibt es zugleich wichtig, sich bewusst zu machen, dass für sie zahlreiche Vorschriften des Straßenverkehrsrechts gelten und Verstöße nicht nur ein Bußgeld, sondern unter Umständen auch führerscheinrechtliche Konsequenzen haben können.

Unser Tipp

Haben Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Handyverstoß o.Ä.) oder eine Beschuldigtenanhörung wegen einer Verkehrsstraftat (Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Verkehrsunfallflucht, Verbotene Kraftfahrzeugrennen, fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung nach Verkehrsunfall, Fahren ohne Fahrerlaubnis) erhalten, empfiehlt sich eine rechtliche Überprüfung des Falls durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er wird Akteneinsicht nehmen, anhand des Akteninhaltes die Verteidigungsmöglichkeiten prüfen und sodann mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie abstimmen.

Weitere Informationen zu den Verteidigungsmöglichkeiten in verkehrsrechtlichen Bußgeld- und Strafverfahren finden Sie in unserem Glossar.

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