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Geschwindigkeitsmessung mit Enforcement-Trailer

Fehlendes Messprotokoll kann Bußgeldverfahren zu Fall bringen

Geschwindigkeitsmessung mit Enforcement-Trailer

Information der Juristischen Zentrale des ADAC e.V.

Moderne Geschwindigkeitsmessungen erfolgen immer häufiger mit sogenannten Enforcement-Trailern. Diese mobilen Messanhänger können über mehrere Tage hinweg ohne Personal Geschwindigkeitsverstöße erfassen und kommen insbesondere an Gefahrenstellen oder Baustellen zum Einsatz.

Doch auch bei diesen Messsystemen müssen die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Leonberg (Urteil vom 02.10.2025, Az. 4 OWi 354 Js 89886/25).

Worum ging es?

Ein Autofahrer erhielt einen Bußgeldbescheid wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung, die mit einem Enforcement-Trailer festgestellt worden war.

Im Rahmen der Akteneinsicht stellte sich jedoch heraus, dass das Messgerät über einen längeren Zeitraum ununterbrochen im Einsatz gewesen war. Für den konkreten Tattag fehlte jedoch ein eindeutig zuzuordnendes Messprotokoll. Dadurch ließ sich nicht nachvollziehen, ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Was bedeutet das für Betroffene?

Die Entscheidung macht deutlich, dass auch bei modernen Messsystemen sämtliche formellen Anforderungen eingehalten werden müssen. Insbesondere bei Geschwindigkeitsmessungen mit Enforcement-Trailern sollte geprüft werden,

  • ob die Messung ordnungsgemäß dokumentiert wurde,
  • ob ein vollständiges und dem Tattag zugeordnetes Messprotokoll vorliegt und
  • ob sich aus den Akten Unstimmigkeiten ergeben.
> Fehlen solche Unterlagen oder bestehen Zweifel an der Dokumentation, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids haben.

Unser Tipp

Haben Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Handyverstoß o.Ä.) erhalten, empfiehlt sich eine rechtliche Überprüfung des Falls durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er wird Akteneinsicht nehmen, anhand des Akteninhaltes die Verteidigungsmöglichkeiten prüfen und sodann mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie abstimmen.

Weitere Informationen zu den Verteidigungsmöglichkeiten in verkehrsrechtlichen Bußgeld- und Strafverfahren finden Sie in unserem Glossar.

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