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Geschwindigkeitsmessung mit Handlaser

Zweifel an der Zuverlässigkeit des Messgeräts LTI 20/20 TrueSpeed

Geschwindigkeitsmessung mit Handlaser

Information der Juristischen Zentrale des ADAC e.V.

Wer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Bußgeldbescheid erhält, sollte die Messung nicht ungeprüft hinnehmen. Eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Singen (Urteil vom 13.10.2025, Az. 6 OWi 51 Js 30287/24) zeigt, dass selbst moderne Messgeräte nicht immer fehlerfrei arbeiten. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand das Handlasermessgerät LTI 20/20 TrueSpeed, das bundesweit zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt wird.

Worum ging es?

Ein Autofahrer wurde bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h mit einer Geschwindigkeit von 96 km/h gemessen; gegen den Bußgeldbescheid legte er Einspruch ein. Sein Verteidiger machte geltend, dass das verwendete Messgerät sogenannte Abgleiteffekte verursachen könne: dabei kann der Laserstrahl während der Messung ungewollt über das Fahrzeug wandern und dadurch fehlerhafte Messergebnisse erzeugen.

Obwohl die Bedienungsanleitung des Messgeräts bereits angepasst worden war und die Messung entsprechend der neuen Vorgaben durchgeführt wurde, ordnete das Gericht ein Sachverständigengutachten an.

Das Ergebnis des Gutachtens

Der Sachverständige stellte fest, dass auch bei einer Messung nach den neuen Bedienvorgaben weiterhin Messfehler auftreten können. So wurde bei einem stehenden Objekt sogar eine Geschwindigkeit von 9 km/h gemessen – ein deutlicher Hinweis darauf, dass sogenannte Abgleiteffekte nach wie vor möglich sind.

Entscheidung des Amtsgerichts Singen

Das Amtsgericht kam zu dem Ergebnis, dass das Messverfahren mit dem LTI 20/20 TrueSpeed derzeit nicht mehr als standardisiertes Messverfahren angesehen werden kann.

Nach Auffassung des Gerichts lassen sich Messfehler trotz der überarbeiteten Bedienungsanleitung nicht sicher ausschließen. Im konkreten Fall kam hinzu, dass der Fahrer kurz vor der Messung möglicherweise die Fahrspur gewechselt hatte; gerade solche Fahrbewegungen können die Gefahr fehlerhafter Messungen zusätzlich erhöhen.

Welche Bedeutung hat die Entscheidung?

Das Urteil zeigt, dass Geschwindigkeitsmessungen mit dem LTI 20/20 TrueSpeed sorgfältig überprüft werden sollten. Bestehen konkrete Zweifel an der Messung, kann es sinnvoll sein, die Messunterlagen und gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten einzuholen. Nicht jeder Bußgeldbescheid beruht auf einer rechtlich unangreifbaren Messung.

Unser Tipp

Haben Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Handyverstoß o.Ä.) erhalten, empfiehlt sich eine rechtliche Überprüfung des Falls durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er wird Akteneinsicht nehmen, anhand des Akteninhaltes die Verteidigungsmöglichkeiten prüfen und sodann mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie abstimmen.

Weitere Informationen zu den Verteidigungsmöglichkeiten in verkehrsrechtlichen Bußgeld- und Strafverfahren finden Sie in unserem Glossar.

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