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Dashcams im Straßenverkehr

Handy an der roten Ampel - ist die Nutzung erlaubt?

Dashcams im Straßenverkehr

Viele Autofahrer glauben, dass sie ihr Smartphone an einer roten Ampel kurz in die Hand nehmen dürfen. Schließlich steht das Fahrzeug ja. Doch Vorsicht: So einfach ist die Rechtslage nicht. Wer während der Fahrt oder an einer roten Ampel sein Handy benutzt, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.

Auch an der roten Ampel gilt das Handyverbot

Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen elektronische Geräte wie Smartphones während des Führens eines Fahrzeugs grundsätzlich nicht in der Hand gehalten oder benutzt werden.

Entscheidend ist dabei nicht, ob das Fahrzeug gerade fährt oder steht. Solange der Motor läuft und das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, gilt das Handyverbot grundsätzlich weiter.

Ein kurzer Blick auf eingehende Nachrichten oder das Lesen einer WhatsApp kann daher bereits einen Verstoß darstellen.

Gilt etwas anderes bei einer Start-Stopp-Automatik?

Nein. Viele moderne Fahrzeuge schalten den Motor beim Anhalten an einer Ampel automatisch ab. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Fahrzeug als ausgeschaltet gilt.

Die Start-Stopp-Automatik dient lediglich der Kraftstoffersparnis. Rechtlich befindet sich das Fahrzeug weiterhin im Betrieb. Das Smartphone darf deshalb auch in diesem Moment grundsätzlich nicht in die Hand genommen werden.

Wann darf das Handy benutzt werden?

Eine Nutzung kommt nur dann in Betracht, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß angehalten wurde und der Motor vollständig ausgeschaltet ist – etwa nach dem Einparken oder wenn das Fahrzeug außerhalb des fließenden Verkehrs steht.

Während des Wartens an einer roten Ampel reicht das automatische Abschalten des Motors durch die Start-Stopp-Funktion hierfür nicht aus.

Welche Folgen drohen?

Ein Verstoß gegen das Handyverbot kann mit einem Bußgeld sowie Punkten im Fahreignungsregister geahndet werden. Kommt es durch die Handynutzung zusätzlich zu einer Gefährdung oder sogar zu einem Unfall, können deutlich höhere Sanktionen bis hin zu einem Fahrverbot drohen.

Unser Fazit

Auch wenn das Fahrzeug an einer roten Ampel steht, gilt das Handyverbot grundsätzlich weiter. Insbesondere die Start-Stopp-Automatik berechtigt nicht dazu, das Smartphone in die Hand zu nehmen.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer angeblichen Handynutzung am Steuer erhalten? Wir prüfen gerne, ob der Vorwurf berechtigt ist und ob sich ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid in Ihrem Fall lohnt. Häufig ist dies der Fall, da der konkrete Nachweis einer verbotenen Handynutzung nicht mit einer für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit geführt werden kann.

Denken Sie an unseren Leitspruch:
„Wer kämpft, kann gewinnen oder verlieren – wer nicht kämpft, hat schon verloren“

Ihre Kanzlei für Bußgeldsachen in Sulingen, Bremen und Osnabrück

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